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   BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22   

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https://dejure.org/2023,3264
BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22 (https://dejure.org/2023,3264)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22 (https://dejure.org/2023,3264)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 2 BvR 1057/22 (https://dejure.org/2023,3264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Klagerücknahmefiktion wegen ausgebliebener Klagebegründung bei unerfülltem Akteneinsichtsgesuch verfassungswidrig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 15 AsylVfG 1992, § 74 Abs 2 S 1 AsylVfG 1992, § 81 S 1 AsylVfG 1992
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an die Auslegung und Anwendung der Rücknahmefiktion des § 92 Abs 2 VwGO bzw des § 81 AsylG (juris: AsylVfG 1992) - hier: Grundrechtsverletzung durch ungerechtfertigte Einstellung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Beendigung des gerichtlichen Verfahrens durch den Eintritt der Fiktion der Klagerücknahme; Androhung der Abschiebung eines Asylsuchenden in den Iran

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an die Auslegung und Anwendung der Rücknahmefiktion des § 92 Abs 2 VwGO bzw des § 81 AsylG (juris: AsylVfG 1992) - hier: Grundrechtsverletzung durch ungerechtfertigte Einstellung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an die Auslegung und Anwendung der Rücknahmefiktion des § 92 Abs 2 VwGO bzw des § 81 AsylG (juris: AsylVfG 1992) - hier: Grundrechtsverletzung durch ungerechtfertigte Einstellung eines ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die Erforderlichkeit einer Anhörungsrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klagerücknahmefiktion im Verwaltungsprozess - und die noch nicht gewährte Akteneinsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2635
  • NVwZ 2023, 1071
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 05.03.2019 - 2 BvR 12/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bezüglich der Einstellung eines

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
    Durch die fehlerhafte Bejahung der Voraussetzungen der fiktiven Klagerücknahme sei ihm die Möglichkeit genommen worden, die Rechtswidrigkeit des Bescheids geltend zu machen, was unter Verweis auf den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2019 (2 BvR 12/19, Rn. 14) eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG darstelle.

    Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts habe im Beschluss vom 5. März 2019 (2 BvR 12/19) festgestellt, dass der dortige Beschwerdeführer, nachdem sich ein Anwalt für ihn bestellt und Akteneinsicht beantragt hatte, im Hinblick auf das einschlägige Verfahrensstadium hinreichend zu erkennen gegeben habe, dass er an der Fortführung des Klageverfahrens interessiert sei.

    Denn die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts habe im Beschluss vom 5. März 2019 (2 BvR 12/19) entschieden, dass die fehlerhafte Bejahung der Wirksamkeit der fiktiven Klagerücknahme auch einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstelle, weil sich das Gericht zu Unrecht nicht mit der Sache selbst befasst habe.

    Nach der Rechtsprechung der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2019 (2 BvR 12/19) verletzt die fehlerhafte Bejahung der Wirksamkeit einer fiktiven Klagerücknahme neben Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zugleich den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
    Die dem Gesetzgeber obliegende normative Ausgestaltung des Rechtswegs muss aber das Ziel dieser Rechtsgewährleistung, nämlich den wirkungsvollen Rechtsschutz, auch tatsächlich verfolgen und ermöglichen (vgl. BVerfGE 110, 77 ).

    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 110, 77 ; stRspr).

    (2) Im Einklang mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 61, 126 ; 96, 27 ; 110, 77 ).

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
    Nach der durch den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2012 (1 BvR 2254/11) geprägten Rechtsprechung zu § 92 Abs. 2 VwGO, die auch für § 81 Abs. 1 AsylG gelte, solle die Rücknahmefiktion nämlich die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren und nicht als Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten gedeutet werden.

    Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. zu § 79 AsylVfG BTDrucks 12/2062, S. 42: Vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, "an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat"; BVerfGK 20, 43 ).

    Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr im Sinne von § 81 AsylG betrieben, wenn er innerhalb der Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (ähnlich BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris, Rn. 7; BVerfGK 20, 43 ).

  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
    Solche Anhaltspunkte sind insbesondere dann gegeben, wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119.00 -, NVwZ 2000, S. 1297 ; Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2.01 -, NVwZ 2001, S. 918; Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris, Rn. 4).

    Zum anderen hat ein Kläger das Verfahren nur dann nicht mehr im Sinne von § 81 AsylG betrieben, wenn er innerhalb der Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (ähnlich BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris, Rn. 7; BVerfGK 20, 43 ).

  • VG Kassel, 14.02.2019 - 3 K 6342/17

    Feststellung der fiktiven Klagerücknahme bei fehlender Begründung trotz

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
    Entsprechend verpflichtet § 74 Abs. 2 Satz 1 AsylG den Kläger, die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Bescheids anzugeben (vgl. zu allem VG Kassel, Urteil vom 14. Februar 2019 - 3 K 6342/17.KS.A -, juris, Rn. 37).

    Nicht überzeugend ist auch die Anknüpfung an weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, in denen von einem Wegfall des Rechtsschutzinteresses wegen Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten des § 74 Abs. 2 AsylG ausgegangen wurde, nachdem der jeweilige Kläger zumindest einmal an die Klagebegründung erinnert worden war (vgl. VG Kassel, Urteil vom 14. Februar 2019 - 3 K 6342/17.KS.A -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. August 2000 - 8 A 4052/00.A -, juris).

  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
    Nach den Ausführungen der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19. Mai 1993 (2 BvR 1972/92, juris) müssten zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung jedoch sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestehen.

    (3) Eine Regelung über eine Verfahrensbeendigung wegen unterstellten Wegfalls des Rechtsschutzinteresses ist grundsätzlich von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, juris).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
    (2) Im Einklang mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 61, 126 ; 96, 27 ; 110, 77 ).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
    (2) Im Einklang mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG setzt jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 61, 126 ; 96, 27 ; 110, 77 ).
  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
    In einem solchen Fall kann die Unzulässigkeit des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs dem Beschwerdeführer nicht als Grund für die Unzulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde entgegengehalten werden, weil insoweit das mit dem Gebot der Rechtswegerschöpfung verfolgte Ziel - dem Bundesverfassungsgericht durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial zu verschaffen und ihm die Fall- und Rechtsanschauung der Gerichte zu vermitteln - in der Regel erreicht ist (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 13, 409 ; 19, 157 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, Rn. 23; vgl. dazu auch Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2. Aufl. 2022, § 90 Rn. 169).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22
    Sie muss im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtsuchenden zumutbar sein (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit iSv Art 2 Abs 1 GG durch

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

  • BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 764/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Anrechnung freiwilliger

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

  • VG Kassel, 22.02.2018 - 1 K 302/17

    Betätigung für die OLF; inländische Fluchtalternative für Oromo;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2000 - 8 A 4052/00

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter bei politischer Verfolgung im

  • OVG Saarland, 08.02.1999 - 3 Q 19/99

    Betreibensaufforderung; Verletzung der Klagebegründungspflicht

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 18.02.2022 - 1 BvR 305/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines

  • BVerwG, 18.09.2002 - 1 B 103.02

    Fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für Betreibensaufforderung; Fehlen

  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

  • VGH Bayern, 15.02.2024 - 24 ZB 23.30851

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Fehlender Anlass für den Erlass einer

    Der gerichtlichen Durchsetzung des materiellen Anspruchs dürfen auch hier keine unangemessen hohen verfahrensrechtlichen Hindernisse in den Weg gelegt werden (vgl. BVerfG, B.v. 7.2.2023 - 2 BvR 1057/22 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Ihre Anwendung hat insbesondere in dem Bewusstsein zu erfolgen, dass § 81 AsylG eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellt, dass ein Kläger das von ihm eingeleitete Verfahren auch durchführen will, und die Norm (nur) die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren möchte (vgl. BVerfG, B.v. 7.2.2023 - 2 BvR 1057/22 - juris Rn. 33 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22

    Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der

    Zudem darf der Kläger das Verfahren nicht mehr im Sinne von § 81 AsylG betrieben haben, was nur dann der Fall ist, wenn er innerhalb der Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.02.2023 - 2 BvR 1057/22 -, juris Rn. 34).
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